Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

13.2.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere

Pflanzen

Aufgrund der ehemaligen militärischen Nutzung ist das Plangebiet durch eine weiträumige städtebauliche Struktur gekennzeichnet. Große Gebietsteile sind durch die intensive Flächennutzung der Nutzung und deren dazugehörigen Anlagen geprägt, die in der Vergangenheit zu bedeutsamen Flächenversiegelungen und Einschränkungen von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten geführt haben.

Zwischen den überwiegend zweigeschossigen Gebäuden finden sich z.T. überdimensionierte Freiflächen, welche sowohl als versiegelte Fahrzeugstell- und Rangierflächen als auch in Form großflächiger Grünflächen mit Zierrasen sowie Ziergehölzbeständen ausgebildet sind.

Mit Ausnahme des Holmer Noors finden sich innerhalb des Plangebiets keine Flächen mehr, auf denen die potenziell natürliche Vegetation vorhanden ist. Die anzutreffenden Biotoptypen sind überwiegend erheblich anthropogen beeinflusst. (Die Realnutzung ist auf Plan VE-1, GOP dargestellt.)

Tiere

Im Rahmen der Erstellung des Grünordnungsplans wurden keine eigenen systematischen Erhebungen der faunistischen Ausstattung des Geltungsbereichs durchgeführt.

Für den Teilbereich Bebauungsplan Nr. 83 (B) erfolgte eine artenschutzrechtliche Prüfung. Als Ergebnis wird festgestellt, dass die Kriterien für die Verbotstatbestände (Schädigungsverbot und Störungsverbot) nicht erfüllt sind. Wesentlich dafür ist, dass alle von den geplanten Nutzungen des Bebauungsplans Nr. 83 (B) - Südteil - Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer Noor Weg, A. P. Møller Skolen und Schleiufer - beeinträchtigten Tierarten mit ihren Populationen sich in ihrem Erhaltungszustand nicht verschlechtern bzw. eine ausreichende Lebensraumfläche für den Fortbestand der Populationen erkennbar erhalten bleibt. Anteil daran haben einerseits die geplanten grünordnerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Gestaltungsmaßnahmen. Die auf dem ehemaligen Kasernengelände geplanten landseitigen Nutzungen beanspruchen keinerlei Flächen, die innerhalb des FFH- oder Vogelschutzgebiets liegen. Darüber hinaus sind keine von diesen Nutzungen ausgehenden Auswirkungen zu erwarten, die die angrenzenden Schutzgebiete erheblich beeinträchtigen.

In den Standarddatenbogen des FFH-Gebiets 1423-392 "Schlei inkl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ sowie des Vogelschutzgebiets 1423-491 "Schlei“ sind zahlreiche Arten der Anhänge der FFH- / Vogelschutzrichtlinie aufgelistet.

Aussagen zur Fauna innerhalb der als FFH-Gebiet ausgewiesenen Flächen sind der Studie zur FFH-/VSch-Vorprüfung (Erheblichkeitsprüfung) (PCU, 2006) zu entnehmen. Aussagen zur Fauna des Geltungsbereichs außerhalb der als FFH- und Vogelschutzgebiet ausgewiesenen Flächen werden nur indirekt, d.h. mittels einer Bewertung des faunistischen Potenzials der vorhandenen Biotoptypen gemacht, was unter Berücksichtigung der Standortbedingungen (flächendeckende Bebauung, Nutzung als Bundeswehrstandort, intensive Pflege der Grünflächen) im Plangebiet erfahrungsgemäß als fachlich ausreichend anzusehen ist.

13.2.3 Schutzgut Boden

Im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 83 ist die gesamte Fläche mit Ausnahme des Holmer Noores anthropogen überprägt. Darüber hinaus ist ein erheblicher Teil der Fläche durch Bebauung versiegelt und dadurch die natürliche Folge der Bodenhorizonte stark verändert.

Daher sind im Bereich der bebauten Flächen die großflächigen Bodenverdichtungen und – versiegelungen als erheblich zu bewerten. Die Wertigkeit dieser Böden ist als sehr gering einzuschätzen.

Auf den derzeit mit älteren Gehölzen bestandenen Grünflächen ist von einer langsam einsetzenden Bodenentwicklung auszugehen. Im Bereich der Rasenflächen ist eine natürliche Bodenentwicklung aufgrund der intensiven Mahd (d.h. Veränderung des Wasser- und Nährstoffhaushaltes) nicht zu erwarten.

Diese umfangreichen anthropogenen Einwirkungen im Zuge der Grünflächenpflege (Zierrasen) über einen relativ langen Zeitraum haben zu einer geringen Naturnähe und zu einer als gering einzustufenden Wertigkeit dieser Böden geführt.

Eine mittlere bis hohe Wertigkeit von Böden ist lediglich auf den mit älteren Gehölzbeständen bedeckten Flächen festzustellen.

Die Flächen des Holmer Noors stellen die naturnächsten und somit hochwertigsten Böden innerhalb des Geltungsbereichs dar.

Kontaminationsverdachtsflächen (KVF)

Im Bereich zwischen dem Baubetriebshof im Nordwesten des Geltungsbereiches, dem Holmer Noor im Süden, dem Holmer-Noor-Weg im Westen sowie einer etwa 30 m westlich der ehemaligen Gebäude 60 und 61 verlaufenden Linie im Osten erstreckt sich eine Fläche, die als Altlast im Sinne des BBodSchG eingestuft ist. Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen wurden 2006 bzw. 2009 bereits vorgenommen.[74] Eine bauliche Nutzung dieses Grundstücks ist nicht vorgesehen.

Weitere Maßnahmen zur Gefährdungsabschätzung und –überwachung wurden in Abstimmung zwischen dem Grundstückseigentümer, der Stadt Schleswig und den zuständigen Behörden durchgeführt und sind im Bericht "Ehemalige Kaserne "Auf der Freiheit“ Schleswig, Bewertung und Gefährdungsabschätzung und Rahmenkonzept zur Flächennutzung“ des Kreises Schleswig-Flensburg und der Oberfinanzdirektion Hannover vom 30.3.2007 dargestellt. Die betroffene Fläche wird in der Planzeichnung dargestellt (gem. §9 Abs.5 Nr.3 BauGB).[75] Gemäß der Abstimmung werden im Rahmen einer textlichen Festsetzung (siehe Ziffer I 6) die erforderlichen Maßnahmen bestimmt.

Eine weitere als Bodenbelastung im Sinne des BBodSchG eingestufte Fläche[76] der ehemaligen Tankstelle A (Geb. 65) wurde im Jahr 2006 im Rahmen der Abbrucharbeiten saniert, ein Altlastenverdacht bzw. eine Bodenbelastung besteht nicht mehr.[77]

Potenzielle Kampfmittelbelastung (KB)

Im Rahmen einer historisch-genetischen Kurzrekonstruktion[78] wurden mittels einer Luftbildauswertung keine Schäden oder Zeichen von alliierten Bombardierungen erkannt. Für das Untersuchungsgebiet wurden zwei Flächen mit einer Empfehlung für weitere Maßnahmen bezeichnet:

KB- Bezeichnung

Beschreibung

Ergebnisse der historisch-genetischen Rekonstruktion

KVF + KB1

Deckungsgraben

potenzielle Entsorgung von umweltgefährdenden Stoffen und Munition

KVF + KB2

Hafenbecken

wahrscheinlich keine Versenkung von C-Kampfstoffen

KB1

Alter Schießstand

potenzielle Kampfmittelbelastung

Für KVF + KB1 wird eine Kampfmittelbohrung mittels Suchgeräten (computergestützte Multi-Sensorik) vor Eingriffen in den Boden empfohlen. Sollte es bei den Untersuchungen Hinweise auf Kampfmittelreste oder Abfallbeseitigungen geben (z.B. Benzinkanister, Fässer) sind geeignete Maßnahmen vorzunehmen.

Für das Hafenbecken (KB2) bestand zum Zeitpunkt der historisch-genetischen Kurzrekonstruktion keine belegbare Grundlage zur Empfehlung für weitere Maßnahmen. Bei Baumaßnahmen ist weiterhin eine Gefährdungsabschätzung vorzunehmen. Hierzu können die Erkenntnisse des Kreises Schleswig-Flensburg, Abfall und Bodenschutzbehörde, herangezogen werden.

Kontaminationsflächen PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)

Die Ergebnisse der Schürfe und der chemischen Analysen der Bodenproben zeigen, dass keine flächenhafte Belastung der "Paradeplätze“ vorliegt. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass zum einen im Bereich der Verdachtsflächen die Belastungen punktuell vorliegen und zum zweiten, dass auch außerhalb der Verdachtsflächen mit auffälligen Ablagerungen zu rechnen ist. Weiterhin handelt es sich nicht um einheitliche Belastungen. Nach Rücksprache mit IGU BIOBAC, Kiel, ist die insgesamt höchste Belastung DE12, Probe 2 auf Reste von Dachpappe zurückzuführen. Außerdem wurden im Bereich der Fläche DE vermehrt Asphalt- Brocken festgestellt. Die Belastungen der Fläche GH sind in der Regel auf Schlacke- /Ascheablagerungen zurückzuführen. Interessant ist hierbei, dass im mittleren Bereich flächenhafte Ablagerungen anzutreffen sind, diese sich jedoch nicht in den PAK-Gehalten wiederfindet. Als Fazit lässt sich feststellen: Es hat keine flächenhafte Verteilung von PAK-belastetem Material im Bereich der "Paradeplätze“ stattgefunden. Das abgelagerte belastete Material kann zum Teil aus dem Heizwerk der Kaserne stammen, ist jedoch auch auf andere Eintragsquellen zurückzuführen.

Aus Sicht der Kreis Schleswig-Flensburg (Abfall und Bodenschutz) ist eine pauschale Einstufung aller Grundstücke als Altlasten nicht haltbar. Eine detaillierte Gefährdungsabschätzung für jedes der im Bereich der schlackebelasteten "Paradeplätze" liegenden zukünftigen Grundstücke ist erforderlich. Eine entsprechende Untersuchung wurde von der Firma BRUG im Juni 2011 vorgenommen. Die Aufgabenstellung umfasste eine Untersuchung der Baufelder auf PAK-Belastungen sowie die Erarbeitung einer umsetzungsfähigen Konzeption für die Sicherung bzw. Beseitigung der Kontamination. Abhängig von der Belastungssituation sind als Ergebnis der Untersuchungen für die einzelnen Grundstücke folgende Fälle denkbar:

• keine Schlackeschicht angetroffen, keine erhöhten Schadstoffgehalte -> kein Altlastverdacht, keine weiteren Maßnahmen erforderlich

• Schlackeschicht angetroffen, aber Schadstoffgehalte unterhalb der Prüfwerte der BBodSchV -> kein Altlastverdacht, aber Berücksichtigung der Schlacke bei Erdarbeiten und ggf. erhöhte Entsorgungskosten

• Schlackeschicht angetroffen und Überschreitung der Prüfwerte -> Altlast mit Sanierungsbedarf. Als Sanierungsvarianten kommen ein Bodenaustausch (= Beseitigung der Altlast und Verdachtsentkräftung) oder die Überdeckung mit mind. 0,65 m unbelastetem Boden bzw. eine Versiegelung in Betracht. Bei der Überdeckung verbleibt das Grund stück als gesicherte Altlast im Altlastkataster und in der Überwachung der Bodenschutzbehörde. Für Erdarbeiten auf dem Grundstück würden entsprechende Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen bestehen.

Eine umfassende Altlastensanierung auf den Baufeldern wurde im Herbst 2013 abgeschlossen. Bei der Sanierung ist ein Abtrag und eine Entsorgung der belasteten Bodenmassen vorgenommen worden. Nach der Entfernung des kontaminierten Bodens wurden die später zu bebauenden Flächen mit verdichtungsfähigem Boden wiederverfüllt.

13.2.4 Schutzgut Wasser

Oberflächengewässer

Die Entwässerung des Geltungsbereichs des B-Planes Nr. 83 erfolgt Richtung Südosten direkt über den Mühlenbach bzw. indirekt über ein Regenwasserrückhaltebecken (östlich des Plangebietes im Geltungsbereich B-Plan Nr. 88) in die Schlei (Küstengewässer gemäß Wasserrahmenrichtlinie Art.2 Nr.7, Landeswassergesetz §2a Nr.2).

Die Schlei ist ein Meeresarm der Ostsee. Durch die schmale Verbindung mit der Ostsee herrscht in der Schlei Brackwasser. Kennzeichnende Pflanzengesellschaften sind durch die intensive bauliche Nutzung der Schlei selten. Ein kleinerer Brackwasser-Röhrichtbestand befindet sich im Mündungsbereich des Mühlenbachs in die Schlei.

Die Schlei als Flachwasserzone (Meeresküste) ist als eutrophes Brackwasser zu bewerten. Entlang der Schlei ist innerhalb des Geltungsbereiches keine naturnahe Uferzonierung zu erkennen. Stattdessen sind bis auf kürzere Sandstrandabschnitte durchgängig Uferbefestigungen mit Steinschüttungen und Mauern vorhanden.

Der Mühlenbach wurde im integrierten Schleiprogramm von 1993 mit einer Gewässergüte von III bis III-IV dargestellt. Auch die Schlei selbst zeigte in diesem Zeitraum noch starke Eutrophierungserscheinungen wie z.B. immer wieder auftretende Blaualgenbestände und eine ca. 30 cm dicke Faulschlammschicht, die z.B. bei Sturm immer wieder aufgewühlt wird und weitere Nährstoffe abgibt (Intergriertes Schleiprogramm 1993).

Östlich entlang des Holmer Noor Wegs verläuft ein naturnaher Bachabschnitt ohne Namen, der vom angrenzenden ehemaligen Bauhof-Gelände kommend dem Holmer Noor zufließt. Nach einem kurzen Stück mit begradigtem Verlauf wird der Zustand innerhalb der Verlandungszone bis zur Mündung ins Noor-Gewässer wieder naturnäher.

Die naturnahen Bachabschnitte sind gem. § 15a LNatSchG Nr. 5 als "Naturnahe oder natürliche Bach- und Flussabschnitte“ gesetzlich geschützt. Das natürliche Flachgewässer mit Verlandungsbereich stellt ein flaches Restgewässer des Holmer Noores mit ausgedehnter Verlandungszone dar. Durch einmündende Bäche wurde dieser ehemalige Strandsee ausgesüßt. Es herrschen eutrophe Bedingungen. Über den Mühlenbach besteht noch eine Verbindung mit der Schlei.

Naturnahe oder natürliche Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation, Verlandungsund Überschwemmungsbereiche sowie Weiher, Tümpel und andere stehende Kleingewässer stehen gem. §15a LNatSchG Nr. 6 unter gesetzlichem Schutz.

Ein Tümpel in der Nähe der Kleinschießanlage nördlich des Holmer Noors steht gem. §15a LNatSchG Nr. 6 ebenfalls unter gesetzlichem Schutz. Die Oberflächengewässer des Geltungsbereichs stellen Bereiche von hoher bis sehr hoher Wertigkeit dar.

Grundwasser

Die Grundwasserfließrichtung besteht in Richtung der Schlei, wobei die Grundwasserscheide in einem Abstand von 3-5 km bogenförmig um die Schlei herumläuft. Im Bereich des Schleigletscherbeckens liegt der Grundwasserspiegel oberflächennah. Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt über Grundwasserentnahme aus dem Schleigletscherbecken in Tiefen zwischen 38 und 63 Metern. Durch die dort vorhandenen schwer durchlässigen Geschiebelehme sind die Grundwasservorräte relativ gut gegen Schadstoffeintrag aus der Oberflächennutzung geschützt (Landschaftsplan Schleswig).

Im "Integrierten Schleiprogramm“ von 1993 wird auf den Schadstoffeintrag von Nitraten und anderen Schadstoffen in die für das Trinkwasser bedeutsamen tieferen Grundwasserschichten hingewiesen. Eine Zunahme des Nitratgehaltes im oberen Grundwasser im Schleieinzugsgebiet ist nachgewiesen (Integriertes Schleiprogramm, 1993).

Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers entspricht der natürlichen Geschütztheit des Grundwasserleiters. Potenzielle Gefahren für die Grundwasservorräte, die als Trinkwasser genutzt werden, gehen von Bereichen aus, in denen der Spiegel des nutzbaren Grundwassers oberflächennah liegt, wie im Bereich des Schleigletscherbeckens und des Mühlenbachtals (Landschaftsplan Schleswig).

Wasserschutzgebiet

Der Geltungsbereich liegt in einem geplanten Wasserschutzgebiet (Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum V).

Der nordwestliche Bereich des Holmer Noors außerhalb des Geltungsbereiches gehört zum Wasserschutzgebiet des Wasserwerks Schleswig, Stadtwerke Schleswig.