Im Geltungsbereich des B-Planes
Nr. 83 ist die gesamte Fläche mit Ausnahme des Holmer Noores anthropogen überprägt.
Darüber hinaus ist ein erheblicher Teil der Fläche durch Bebauung versiegelt
und dadurch die natürliche Folge der Bodenhorizonte stark verändert.
Daher sind im Bereich der
bebauten Flächen die großflächigen Bodenverdichtungen und versiegelungen als
erheblich zu bewerten. Die Wertigkeit dieser Böden ist als sehr gering einzuschätzen.
Auf den derzeit mit älteren
Gehölzen bestandenen Grünflächen ist von einer langsam einsetzenden Bodenentwicklung
auszugehen. Im Bereich der Rasenflächen ist eine natürliche Bodenentwicklung
aufgrund der intensiven Mahd (d.h. Veränderung des Wasser- und Nährstoffhaushaltes)
nicht zu erwarten.
Diese umfangreichen
anthropogenen Einwirkungen im Zuge der Grünflächenpflege (Zierrasen) über einen
relativ langen Zeitraum haben zu einer geringen Naturnähe und zu einer als
gering einzustufenden Wertigkeit dieser Böden geführt.
Eine mittlere bis hohe
Wertigkeit von Böden ist lediglich auf den mit älteren Gehölzbeständen bedeckten
Flächen festzustellen.
Die Flächen des Holmer Noors
stellen die naturnächsten und somit hochwertigsten Böden innerhalb des Geltungsbereichs
dar.
Kontaminationsverdachtsflächen
(KVF)
Im Bereich zwischen dem
Baubetriebshof im Nordwesten des Geltungsbereiches, dem Holmer Noor im Süden,
dem Holmer-Noor-Weg im Westen sowie einer etwa 30 m westlich der ehemaligen
Gebäude 60 und 61 verlaufenden Linie im Osten erstreckt sich eine Fläche, die
als Altlast im Sinne des BBodSchG eingestuft ist. Sicherungs- und
Sanierungsmaßnahmen wurden 2006 bzw. 2009 bereits vorgenommen.[74]
Eine bauliche Nutzung dieses Grundstücks ist nicht vorgesehen.
Weitere Maßnahmen zur
Gefährdungsabschätzung und überwachung wurden in Abstimmung zwischen dem
Grundstückseigentümer, der Stadt Schleswig und den zuständigen Behörden
durchgeführt und sind im Bericht "Ehemalige Kaserne "Auf der Freiheit
Schleswig, Bewertung und Gefährdungsabschätzung und Rahmenkonzept zur
Flächennutzung des Kreises Schleswig-Flensburg und der Oberfinanzdirektion
Hannover vom 30.3.2007 dargestellt. Die betroffene Fläche wird in der
Planzeichnung dargestellt (gem. §9 Abs.5 Nr.3 BauGB).[75]
Gemäß der Abstimmung werden im Rahmen einer textlichen Festsetzung (siehe Ziffer
I 6) die erforderlichen Maßnahmen bestimmt.
Eine weitere als Bodenbelastung
im Sinne des BBodSchG eingestufte Fläche[76]
der ehemaligen Tankstelle A (Geb. 65) wurde im Jahr 2006 im Rahmen der
Abbrucharbeiten saniert, ein Altlastenverdacht bzw. eine Bodenbelastung besteht
nicht mehr.[77]
Potenzielle
Kampfmittelbelastung (KB)
Im Rahmen einer historisch-genetischen
Kurzrekonstruktion[78]
wurden mittels einer Luftbildauswertung keine Schäden oder Zeichen von
alliierten Bombardierungen erkannt. Für das Untersuchungsgebiet wurden zwei
Flächen mit einer Empfehlung für weitere Maßnahmen bezeichnet:
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KB- Bezeichnung
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Beschreibung
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Ergebnisse der historisch-genetischen Rekonstruktion
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KVF + KB1
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Deckungsgraben
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potenzielle Entsorgung von umweltgefährdenden Stoffen
und
Munition
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KVF + KB2
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Hafenbecken
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wahrscheinlich keine Versenkung von C-Kampfstoffen
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KB1
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Alter Schießstand
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potenzielle Kampfmittelbelastung
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Für KVF + KB1 wird eine
Kampfmittelbohrung mittels Suchgeräten (computergestützte Multi-Sensorik) vor
Eingriffen in den Boden empfohlen. Sollte es bei den Untersuchungen Hinweise auf
Kampfmittelreste oder Abfallbeseitigungen geben (z.B. Benzinkanister, Fässer)
sind geeignete Maßnahmen vorzunehmen.
Für das Hafenbecken (KB2)
bestand zum Zeitpunkt der historisch-genetischen Kurzrekonstruktion keine
belegbare Grundlage zur Empfehlung für weitere Maßnahmen. Bei Baumaßnahmen ist
weiterhin eine Gefährdungsabschätzung vorzunehmen. Hierzu können die Erkenntnisse
des Kreises Schleswig-Flensburg, Abfall und Bodenschutzbehörde, herangezogen
werden.
Kontaminationsflächen PAK
(polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
Die Ergebnisse der Schürfe und
der chemischen Analysen der Bodenproben zeigen, dass keine flächenhafte Belastung
der "Paradeplätze vorliegt. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass zum einen
im Bereich der Verdachtsflächen die Belastungen punktuell vorliegen und zum
zweiten, dass auch außerhalb der Verdachtsflächen mit auffälligen Ablagerungen
zu rechnen ist. Weiterhin handelt es sich nicht um einheitliche Belastungen.
Nach Rücksprache mit IGU BIOBAC, Kiel, ist die insgesamt höchste Belastung
DE12, Probe 2 auf Reste von Dachpappe zurückzuführen. Außerdem wurden im
Bereich der Fläche DE vermehrt Asphalt- Brocken festgestellt. Die Belastungen
der Fläche GH sind in der Regel auf Schlacke- /Ascheablagerungen
zurückzuführen. Interessant ist hierbei, dass im mittleren Bereich flächenhafte
Ablagerungen anzutreffen sind, diese sich jedoch nicht in den PAK-Gehalten wiederfindet.
Als Fazit lässt sich feststellen: Es hat keine flächenhafte Verteilung von PAK-belastetem
Material im Bereich der "Paradeplätze stattgefunden. Das abgelagerte belastete
Material kann zum Teil aus dem Heizwerk der Kaserne stammen, ist jedoch auch
auf andere Eintragsquellen zurückzuführen.
Aus Sicht der Kreis
Schleswig-Flensburg (Abfall und Bodenschutz) ist eine pauschale Einstufung aller
Grundstücke als Altlasten nicht haltbar. Eine detaillierte Gefährdungsabschätzung
für jedes der im Bereich der schlackebelasteten "Paradeplätze"
liegenden zukünftigen Grundstücke ist erforderlich. Eine entsprechende
Untersuchung wurde von der Firma BRUG im Juni 2011 vorgenommen. Die
Aufgabenstellung umfasste eine Untersuchung der Baufelder auf PAK-Belastungen sowie
die Erarbeitung einer umsetzungsfähigen Konzeption für die Sicherung bzw. Beseitigung
der Kontamination. Abhängig von der Belastungssituation sind als Ergebnis der Untersuchungen
für die einzelnen Grundstücke folgende Fälle denkbar:
keine Schlackeschicht angetroffen, keine erhöhten Schadstoffgehalte
-> kein Altlastverdacht, keine weiteren Maßnahmen erforderlich
Schlackeschicht angetroffen, aber Schadstoffgehalte unterhalb der
Prüfwerte der BBodSchV -> kein Altlastverdacht, aber Berücksichtigung der
Schlacke bei Erdarbeiten und ggf. erhöhte Entsorgungskosten
Schlackeschicht angetroffen und Überschreitung der Prüfwerte ->
Altlast mit Sanierungsbedarf. Als Sanierungsvarianten kommen ein Bodenaustausch
(= Beseitigung der Altlast und Verdachtsentkräftung) oder die Überdeckung mit
mind. 0,65 m unbelastetem Boden bzw. eine Versiegelung in Betracht. Bei der
Überdeckung verbleibt das Grund stück als gesicherte Altlast im Altlastkataster
und in der Überwachung der Bodenschutzbehörde. Für Erdarbeiten auf dem
Grundstück würden entsprechende Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen bestehen.
Eine umfassende
Altlastensanierung auf den Baufeldern wurde im Herbst 2013 abgeschlossen. Bei
der Sanierung ist ein Abtrag und eine Entsorgung der belasteten Bodenmassen
vorgenommen worden. Nach der Entfernung des kontaminierten Bodens wurden die
später zu bebauenden Flächen mit verdichtungsfähigem Boden wiederverfüllt.