Planungsdokumente:

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

13.2.8 Schutzgut sonstige Sachgüter

Gebäude

Im Plangebiet sowie im direkten Umfeld der ehemaligen Kaserne bestehen sonstige Sachgüter, welche durch die geplante Nutzung beeinträchtigt werden. Die vorhandenen Gebäude werden überplant. Insbesondere die ehemaligen Wohn- und Unterkunftsgebäude sind in der Regel nicht oder nur bedingt zivil nachnutzbar. Einige Gebäude werden ggf. erhalten und in das städtebauliche Konzept integriert. Es besteht daher ein Verlust von Sachgütern, welcher ggf. durch den Grundstückswert nicht kompensiert wird. Eine entsprechende Prüfung ist ggf. durchzuführen.

Infrastruktur

Der Umbau der Verkehrsflächen und des Erschließungsnetzes erfolgt als Kompensation zwischen Rückbau und Neubau. Im Rahmen der technischen Planung sind die vorhandenen Sachgüter wie Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Straßen und Fußwege zu beachten.

Land- und Forstwirtschaft

Im Geltungsbereich findet keine forst- oder landwirtschaftliche Nutzung statt. Es sind keine Waldflächen vorhanden.

13.2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Unter Wechselwirkungen werden sich ergänzende bzw. sich gegenseitig abschwächende Umweltauswirkungen eines oder mehrerer Schutzgüter verstanden.

Die im Bebauungsplan dargestellten zeichnerischen und textlichen Festsetzungen definieren die planerischen Elemente, die bei ihrer Umsetzung als Verursacher umweltrelevanter Wirkungen zu charakterisieren sind. Die Wechselwirkungen und Querbezüge (entspricht Wirkungsgefüge gem. §1 Abs. 7a BauGB) zwischen den einzelnen Faktoren des Naturhaushalts sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs zu beachten. Schlüsselfaktoren für die Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern sind hier der Mensch und der Boden. Ausgangspunkte vieler kausaler Zusammenhänge bestehen durch die Beschaffenheit des Bodens.

Erhebliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind in dem weitestgehend bebauten und bereits im Bestand genutzten Plangebiet nicht zu erwarten. Augenmerk finden demzufolge die Wechselwirkungen der Schutzgüter auf den Menschen hinsichtlich seines Wohn- und Arbeitsumfeldes sowie der Erholungsfunktion.

In der folgenden Beziehungsmatrix sind die Intensitäten der Wechselwirkungen vereinfacht dargestellt und allgemein bewertet.

 

Mensch

Pflanzen

Tiere

Boden

Wasser

Luft + Klima

Landschaft

Kultur + sonst. Sachgüter

Mensch

x

o

o

x

xx

xx

xx

Pflanzen

x

x

xx

xx

x

x

x

Tiere

x

xx

xx

xx

x

x

o

Boden

x

x

x

xx

x

xx

o

Wasser

x

x

x

xx

x

x

-

Luft + Klima

x

xx

o

xx

x

x

-

Landschaft 

x

xx

x

xx

x

o

o

Kultur + sonst. Sachgüter

x

x

o

o

-

-

x

Einfluss / Wechselwirkung: xx sehr erheblich, x erheblich, o wenig, - nicht

Fachlich und rechtlich können die maßgeblichen Schutzgüter Menschen, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter jeweils in folgenden Themenfeldern betrachtet werden:

· Planauswirkungen,

· Maßnahmen zur Konfliktminimierung der Planauswirkungen,

· Wechselwirkungen, die aus den Planauswirkungen resultieren,

· Wechselwirkungen, die aus den Konfliktminimierungsmaßnahmen der Planauswirkungen resultieren,

· Anforderungen zur Minimierung negativer Wechselwirkungen.

Bei der Beschreibung der Wechselwirkungen geht es nicht um vorhabenbezogene Wirkungen, sondern um solche, die durch gegenseitige Beeinflussung der Schutzgüter entstehen.

Ein enger Zusammenhang besteht zwischen den Schutzgütern Boden, Tiere und Pflanzen sowie Grundwasser. In der Kausalität des Verlustes an natürlichen Bodenstrukturen steht der Verlust an potenzieller Vegetationsfläche als wichtigster Lebensraum für Flora und Fauna. Bei der Beurteilung der durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen ist die Bewertung der Schutzfunktion des Bodens gegenüber dem Grundwasser zu berücksichtigen.

Die formulierten umweltrelevanten Maßnahmen stehen als Oberbegriff für die Maßnahmen, die nach ihrer Art und Struktur sowie ihres Umfanges geeignet sind, die zu erwartenden Beeinträchtigungen für die Schutzgüter bzw. für die an diese gebundenen naturhaushaltlichen Funktionen möglichst zu vermeiden, zu vermindern und soweit dies nicht möglich ist, auszugleichen.

Das folgende Kapitel fasst die zu erwartenden Auswirkungen und ihre Konflikte zusammen, so dass im Rahmen der Beschreibung der Maßnahmen auf diesen Sachzusammenhang Bezug genommen werden kann. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, für welche Auswirkungen keine geeigneten Maßnahmen entwickelt werden konnten.

13.2.10 Wechselwirkungen zu angrenzenden Entwicklungsflächen

Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 83 umfasst die westlichen und altstadtnahen Bereiche der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit“. Die östlich an den Geltungsbereich angrenzende Fläche von ca. 26 ha ist Gegenstand der weiteren Bauleitplanung der Stadt Schleswig. Die Fläche befindet sich im Eigentum von TeamVivendi. Im Rahmen der Entwicklungsbetrachtung soll sich der Nachnutzungsprozess der Kaserne Richtung Osten fortsetzen. Ausgehend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 83 werden die Flächen weiterentwickelt und durch den Bebauungsplan Nr. 88 festgesetzt.

Im Rahmen der verkehrstechnischen Stellungnahme wurden bereits die geplanten Nutzungen in das Szenario der Verkehrsprognose einbezogen und von einer Gesamtentwicklung der Liegenschaft ausgegangen. Im Geltungsbereich des B-Planes Nr.88 sollen die entstehenden Strukturen ergänzt werden. Die Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr.83 sind auf eine östliche Erweiterung ausgerichtet. Sie bedingen diese, mit Ausnahme der Verkehrsanbindung nach Osten, aber nicht.