Unter Wechselwirkungen werden
sich ergänzende bzw. sich gegenseitig abschwächende Umweltauswirkungen eines
oder mehrerer Schutzgüter verstanden.
Die im Bebauungsplan
dargestellten zeichnerischen und textlichen Festsetzungen definieren die
planerischen Elemente, die bei ihrer Umsetzung als Verursacher umweltrelevanter
Wirkungen zu charakterisieren sind. Die Wechselwirkungen und Querbezüge
(entspricht Wirkungsgefüge gem. §1 Abs. 7a BauGB) zwischen den einzelnen Faktoren
des Naturhaushalts sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs zu
beachten. Schlüsselfaktoren für die Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern
sind hier der Mensch und der Boden. Ausgangspunkte vieler kausaler
Zusammenhänge bestehen durch die Beschaffenheit des Bodens.
Erhebliche Wechselwirkungen
zwischen den Schutzgütern sind in dem weitestgehend bebauten und bereits im Bestand
genutzten Plangebiet nicht zu erwarten. Augenmerk finden demzufolge die
Wechselwirkungen der Schutzgüter auf den Menschen hinsichtlich seines Wohn- und
Arbeitsumfeldes sowie der Erholungsfunktion.
In der folgenden Beziehungsmatrix
sind die Intensitäten der Wechselwirkungen vereinfacht dargestellt und
allgemein bewertet.
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Mensch
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Pflanzen
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Tiere
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Boden
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Wasser
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Luft + Klima
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Landschaft
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Kultur + sonst. Sachgüter
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Mensch
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x
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o
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o
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x
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xx
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xx
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xx
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Pflanzen
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x
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x
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xx
|
xx
|
x
|
x
|
x
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Tiere
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x
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xx
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xx
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xx
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x
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x
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o
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Boden
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x
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x
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x
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xx
|
x
|
xx
|
o
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Wasser
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x
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x
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x
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xx
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|
x
|
x
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-
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Luft + Klima
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x
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xx
|
o
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xx
|
x
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|
x
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-
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Landschaft
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x
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xx
|
x
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xx
|
x
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o
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|
o
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Kultur + sonst. Sachgüter
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x
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x
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o
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o
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-
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-
|
x
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Einfluss / Wechselwirkung: xx sehr erheblich, x erheblich, o wenig,
- nicht
Fachlich und rechtlich können
die maßgeblichen Schutzgüter Menschen, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Luft,
Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter jeweils in folgenden Themenfeldern
betrachtet werden:
·
Planauswirkungen,
·
Maßnahmen zur Konfliktminimierung der Planauswirkungen,
·
Wechselwirkungen, die aus den Planauswirkungen resultieren,
·
Wechselwirkungen, die aus den Konfliktminimierungsmaßnahmen der
Planauswirkungen resultieren,
·
Anforderungen zur Minimierung negativer Wechselwirkungen.
Bei der Beschreibung der
Wechselwirkungen geht es nicht um vorhabenbezogene Wirkungen, sondern um
solche, die durch gegenseitige Beeinflussung der Schutzgüter entstehen.
Ein enger Zusammenhang besteht
zwischen den Schutzgütern Boden, Tiere und Pflanzen sowie Grundwasser. In der
Kausalität des Verlustes an natürlichen Bodenstrukturen steht der Verlust an
potenzieller Vegetationsfläche als wichtigster Lebensraum für Flora und Fauna. Bei
der Beurteilung der durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen ist die Bewertung
der Schutzfunktion des Bodens gegenüber dem Grundwasser zu berücksichtigen.
Die formulierten
umweltrelevanten Maßnahmen stehen als Oberbegriff für die Maßnahmen, die nach
ihrer Art und Struktur sowie ihres Umfanges geeignet sind, die zu erwartenden Beeinträchtigungen
für die Schutzgüter bzw. für die an diese gebundenen naturhaushaltlichen Funktionen
möglichst zu vermeiden, zu vermindern und soweit dies nicht möglich ist, auszugleichen.
Das folgende Kapitel fasst die
zu erwartenden Auswirkungen und ihre Konflikte zusammen, so dass im Rahmen der
Beschreibung der Maßnahmen auf diesen Sachzusammenhang Bezug genommen werden
kann. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, für welche Auswirkungen keine
geeigneten Maßnahmen entwickelt werden konnten.