Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

13.3.3 Schutzgut Pflanzen und Tiere

Pflanzen

Im Bereich des Plangebiets wird im Landschaftsrahmenplan ein geplantes Wasserschutzgebiet dargestellt. Das Holmer Noor und der Mühlenbach sind als Nebenverbundachse eines Biotopverbundsystems dargestellt. In den Gebieten mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets– und Biotopverbundsystems ist bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen dem Naturschutz ein besonderes Gewicht beizumessen (Landschaftsrahmenplan

Planungsraum V).

Mit der Realisierung der geplanten Nutzungen ("Größter anzunehmender Planungsfall“) ist der Verlust eines Teils der Biotope innerhalb des Geltungsbereiches verbunden.

Insgesamt sind für die dargestellten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die nicht ausreichend vermieden oder gemindert werden können, geeignete Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Ausgleichsbedarf besteht vor allem für die Verluste einheimischer "Arten und Lebensgemeinschaften“. Für dieses Schutzgut können die Beeinträchtigungen innerhalb des Geltungsbereiches jedoch vollständig ausgeglichen werden.

Durch die Bauflächen werden theoretisch ca. 1.200 m² Fläche neu versiegelt.

Für die Überplanung des natürlichen Flachgewässers mit Verlandungsbereich FW/FV das gem. §15a LNatSchG gesetzlich geschützt ist und des Biotoptyps WBw (981m²) ein Ausnahmeantrag zu stellen.

Tiere

Mit der Planung sind Umwelteinflüsse verbunden. Der Wegfall oder die Minimierung einzelner Vegetationsflächen und deren Versiegelung um ca. 1.200 m² wird als Eingriff gewertet. Es verringert sich der potenzielle Lebensraum für Tiere. Da aufgrund der vorhandenen Vegetationsstrukturen sowie deren teilweise geringer ökologischer Wertigkeit nicht von einem Vorkommen allgemeiner oder geschützter faunistischer Arten auszugehen ist, werden negative Einflüsse nicht befürchtet.

Aufgrund der grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans kann von ausreichenden Ersatzmaßnahmen für die Fauna ausgegangen werden.

Eine Ersetzbarkeit der zerstörten Biotope aufgrund gleichartiger bzw. die Funktion der zerstörten Biotope übernehmender, rechtzeitig geschaffener Ausgleichsflächen bzw. aufgrund vorhandener Ausweichhabitate ist somit anzunehmen.

13.3.4 Schutzgut Boden

Durch die Beseitigung anthropogener Aufschüttungen (ca. 2.000 m²) im Rahmen der Maßnahme "M-1a“ "M-1b“ sowie den Rückbau der geschotterten Flächen (ca. 1.000 m²) im Rahmen der Maßnahme "M4“ werden die Bodenfunktionen dieser Flächen deutlich verbessert. Bei einer Bebauung bzw. Versiegelung gemäß der Planung gehen ca. 1.190 m² (GAP) nicht versiegelter Bodenfläche verloren. Diese Fläche wird durch die genannten Aufwertungen (3.000 m²) ausgeglichen.

Eine weitere Aufwertung von Bodenfunktionen ist durch die Beseitigung der als Bodenbelastung (gem. BBodSchG) eingestuften Fläche der ehemaligen Tankstelle (A) im Zusammenhang mit den Abriss- und Entsiegelungsmaßnahmen erfolgt.

13.3.5 Schutzgut Wasser

Durch die Planung sind geringe Umwelteinflüsse auf dieses Medium zu erwarten. Durch den Verlust von nicht versiegelter Bodenfläche (ca. 1.200 m² - GAP) ist auch ein Verlust an Versickerungsfläche verbunden.

Die Oberflächengewässer des Geltungsbereichs stellen Bereiche von hoher bis sehr hoher Wertigkeit dar. Sie werden nicht durch die Planung berührt oder beeinträchtigt.