Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

13.3.6 Schutzgut Klima / Luft

Das Plangebiet unterliegt im Bestand bereits einer Nutzung und ist in Teilen bereits stark versiegelt. Klimatisch sehr hochwertige Freilandklimatope mit aktiver klimatischer Ausgleichsfunktion sind somit im Untersuchungsraum aufgrund des sehr geringen Gefälles und der zahlreichen Barrieren potenzieller Ventilationsbahnen nicht zu erwarten.

Eine Beeinträchtigung der Luftqualität durch Schadstoffe ist zum gegenwärtigen Planungsstand nicht zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass bei der Genehmigung von Betrieben in den gemischten Baugebieten die gesetzlichen Vorschriften und Belange des Umwelt- und Arbeitsschutzes berücksichtigt werden.

13.3.7 Schutzgut Landschaft- und Ortsbild / Erholungseignung

Vor dem Hintergrund der geringen Wertigkeit des beschriebenen Landschaftsbildes (auch durch die langjährige Unzugänglichkeit des Geländes) ist eine Beeinträchtigung nicht zu erwarten.

Durch die Umsetzung der Planung wird die Bedeutung für die landschafts- oder einrichtungsgebundene Erholung bewusst erhöht. Dadurch wird u.a. der Forderung der Landschaftsrahmenplanung nachgekommen und die Schlei sowie der Geltungsbereich als Gebiet mit besonderer Erholungseignung (Schlei-Uferwanderweg) zugänglich gemacht.

Eine Verschattung ist aufgrund der ausgewiesenen Baugrenzen und Höhenentwicklungen nicht gegeben.

13.3.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Im Plangebiet sind keine denkmalgeschützten Bereiche oder archäologischen Kulturdenkmale vorhanden. Das Holmer Noor wird als archäologisches Interessengebiet eingestuft, dieser Bereich ist jedoch von der Planung ausgenommen. Im Geltungsbereich ist daher mit archäologischen Fundstellen, die unter Denkmalschutz stehen, nicht zu rechnen. Die plangraphische Kennzeichnung des ehemaligen Kasinogebäudes als Kulturdenkmal wurde nachrichtlich übernommen.

Durch die geplante bauliche Nutzung werden bestehende sonstige Sachgüter beeinträchtigt. Durch die militärische Vornutzung ist der überwiegende Teil des Gebäudebestandes nicht für die zivile Nachnutzung geeignet. Im Ergebnis des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs wurde der Erhalt von einigen Gebäuden festgelegt.

Im Rahmen der Planung wird der Grundgedanke eines durchgängigen, erlebbaren und für die Erholungsnutzung zugänglichen öffentlichen Grünzuges entlang der Schlei angestrebt. Die Zugänglichkeit des Schleiufers soll langfristig gesichert werden und in ein gesamtstädtisches Konzept integriert werden. Der bestehende Bootsschuppen im südwestlichen Geltungsbereich wird daher überplant. Planungsrechtlich wird das genutzte Gebäude nicht gesichert. Im Sinne des Bestandsschutzes ist eine Weiternutzung jedoch gegeben.