Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

13.6. Zusätzliche Angaben

13.6.1 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind

Informationsdefizite bestanden teilweise für Gebiete außerhalb des eigentlichen Plangebietes. Die vorliegenden Kenntnisse über die bestehende Umweltsituation im Geltungsbereich und den darüber hinaus angrenzenden Untersuchungsraum sind jedoch ausreichend, um eine fundierte Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen vorzunehmen. Teilweise sind Informationsdefizite parallel zum Planverfahren ausgeräumt worden. Durch die intensive Abstimmung mit allen Beteiligten erfolgte eine ständige Aktualisierung relevanter Sachstände.

Kenntnislücken, etwa im Bereich der Verkehrsentwicklung, des Lärmschutzes, die mögliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes, Artenschutz und die Auswirkungen eines Sportboothafens sind durch die Erstellung von Gutachten sowie im Bereich des Landschafts- und Naturschutzes durch die Erstellung des Grünordnungsplanes parallel zum Planverfahren geschlossen worden.

13.6.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung (Monitoring)

Gem. § 4c BauGB überwachen die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplanes eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Teile der Planung entsprechen einer Angebotsplanung. Die Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes kann in räumlichen wie zeitlichen Abschnitten erfolgen. Demzufolge werden folgende Überwachungsmaßnahmen entsprechend des Umsetzungsfortschrittes vorgeschlagen.

Entsprechend §4 Abs. 3 BauGB haben die Behörden nach Abschluss des Verfahrens die Gemeinden zu unterrichten, sofern nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Durchführung des Bauleitplanes erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat. Diese "Bringschuld“ betrifft sowohl die Behörden außerhalb der Stadtverwaltung als auch die städtischen Ämter und dient der Vermeidung von Doppelarbeit.

In Ergänzung dazu sollen die städtischen Ämter und sonstigen Behörden das Stadtplanungsamt über Beschwerden zu Umweltbelangen aus dem Plangebiet und der Umgebung informieren. Das Stadtplanungsamt überprüft berechtigte Beschwerden auf Bebauungsplanrelevanz. Damit erfolgt die Überwachung möglicher erheblicher Umweltauswirkungen auf den Menschen.

Die vorgeschlagenen oder erforderlichen grünordnerischen Maßnahmen im Geltungsbereich werden durch die Stadt Schleswig nach Umsetzung der Fertigstellung der Bau- und Verkehrsfläche im Rahmen der Baugenehmigungsprüfung bzw. BImSch-Verfahren durch Ortsbesichtigung sowie nach weiteren drei Jahren überprüft.

Die Überprüfung der Aussagen zur Verkehrssituation sollte auf Grundlage von regelmäßigen Verkehrszählungen nach Umsetzung der Planung erfolgen. Die dann vorliegenden Ergebnisse bilden die Grundlage für weitere Untersuchungen.