Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

13.3.9 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Nullfall)

Im Zuge der Gesamtentwicklung der ehemaligen Kaserne ist mit der Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Die zusätzliche Verkehrsbelastung für den Geltungsbereich wird auf etwa 1.800 Kfz / 24h geschätzt. Die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes ist unter Annahme der abgeschätzten Mehrbelastung ausreichend.

Die militärische Nutzung der Liegenschaft wurde 2003 beendet. Das Plangebiet ist derzeit als städtische Brachfläche einzuschätzen. Aus städtebaulicher Sicht besteht ein untergenutztes, isoliertes jedoch gleichzeitig innenstadtnahes Gebiet mit hoher Standortqualität direkt an der Schlei, das nicht an das Stadtgebiet angebunden ist.

Eine Nicht-Durchführung der Planung führt dazu, dass das Areal keine wesentlichen umweltrelevanten Änderungen erfährt und die Beschreibung des Ist-Zustandes gleichzeitig den Prognose-Nullfall wiedergibt. Ohne eine Baugebietsentwicklung würde sich das Gebiet entsprechend der Zulässigkeit von Vorhaben als unbeplanter Außenbereich entwickeln. Eine Verbesserung der städtebaulichen Situation oder des Umweltzustandes wäre damit nicht verbunden.

13.4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger

Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter

Die Bewertung erfolgt unter der Maßgabe, dass eine vollständige Umsetzung der Festsetzungen des B-Planes erfolgt. Dies entspricht dem größten anzunehmenden Planungsfall.

Umweltrelevante Auswirkungen

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Art der Umsetzung

Schutzgut Mensch

Auf das Plangebiet wirken durch den Einfluss der Planungen des Bebauungsplanes erhöhte Lärm-Immissionswerte durch Gewerbelärm und Sportanlagenlärm.

Eine uneingeschränkte Nutzung des ursprünglich geplanten Sondergebietes "SO2 Sportboothafen“ ist nicht möglich.  Überschreitung des Immissionsrichtwerts der Sportanlagenlärmschutzverordnung im Nachtzeitraum von 45 dB(A) wird bis zu 3 dB(A) überschritten. Eine Wohnnutzung würde hier Lärmschutzmaßnahmen erforderlich machen, da eine Überschreitung im Nachtzeitraum auftreten wird.  Innerhalb des Sondergebietes wird im Sinne des passiven Lärmschutzes eine Grundrissorientierung von Schlafräumen nach Norden oder Westen in Wohnungen festgesetzt.

Zeichnerische und Textliche Festsetzung entfällt, da das geplanten Sondergebiet "SO2 Sportboothafen“ zukünftig nicht mehr Gegenstand der Festsetzungen des B-Planes Nr. 83 (B) - Südteil – ist.  Die getroffenen Aussagen werden auf die geplanten MI-Festsetzungen übertragen und angepasst.

Im Plangebiet besteht durch die militärische Vornutzung und aufgrund der Unzugänglichkeit keine landschafts- oder einrichtungsbezogene Erholungsnutzung.

Die Planung sieht öffentliche Grünflächen im Umfang von ca. 2,78 ha vor. Es kommt insbesondere der öffentlichen Zugänglichkeit des Schleiufers eine besondere Bedeutung zu.

Zeichnerische und Textliche Festsetzung

Umweltrelevante Auswirkungen

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Art der Umsetzung

Schutzgut Pflanzen und Tiere

Die Überplanung von insgesamt ca. 7,8 ha Biotopstrukturen von allgemeiner Bedeutung (u.a. mittelwertige Biotoptypen, wie Sandstrand, naturferne Bachabschnitte, Grünflächen) und von insgesamt ca. 0,6 ha Biotopstrukturen von besonderer Bedeutung (u.a. hochwertige Biotoptypen, wie sonst. Gebüsche feuchterfrischer Standorte, ruderale Gras- u. Staudenfluren mittlerer Standorte) sind als ausgleichspflichtiger Verlust zu werten.    Direkte Einwirkungen auf Tiere können nicht nachgewiesen werden.

Zum Ausgleich von Beeinträchtigungen des Schutzguts "Arten und Lebensgemeinschaften“ erfolgt die äußere Eingrünung des Geltungsbereichs, Pflanzverpflichtungen und Maßnahmen zur Straßen- und Stellplatzbegrünung sowie die Verpflichtung zur gärtnerischen Anlage der nicht überbaubaren Grundstücksflächen.   Zur Wiederherstellung der gestörten Funktionen und Werte sind Maßnahmen im Verhältnis

– 1:1 für kurzfristig wiederherstellbare Funktionen und Werte (RHm)

– 1:2 für mittelfristig wiederherstellbare Funktionen und Werte (WGf)

– 1:3 für nur langfristig wiederherstellbare Funktionen und Werte (FW/FV)

vorzusehen.

Insgesamt werden auf einer Fläche von mindestens 13.400 m² Maßnahmen durchgeführt, die eine deutliche Aufwertung des Schutzgutes "Arten und Lebensgemeinschaften“ bewirken.

Zeichnerische und Textliche Festsetzungen

Umweltrelevante Auswirkungen

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Art der Umsetzung

Schutzgut Boden

Versiegelung, Verdichtung, Verlust von Böden im Bereich der künftigen Bauflächen und Erschließungsflächen.

Dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (vgl. 1a Abs. 1 BauGB) wird durch die Revitalisierung einer militärischen Brachfläche Rechnung getragen.   Ein Eingriff in die Bodenstruktur, insbesondere bei der Neuausweisung von Bauflächen, wird als umweltrelevanter Eingriff gewertet. Als Minimierungsmaßnahme werden die Baufelder weitgehend auf die tatsächlich notwendigen Flächen reduziert.    Bei Ausschöpfung des erlaubten Versiegelungsgrades sind nach Realisierung aller Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs maximal 114.790 m² versiegelt (Bestand: ca. 113.600 m²).      Die zusätzlich mögliche Versiegelung von ca. 1.190 m² wird durch die Aufwertung von Bodenfunktionen (Beseitigung anthropogener Aufschüttungen, Rückbau geschotterter Flächen) auf ca. 3.000 m² ausgeglichen.

Zeichnerische und Textliche Festsetzungen

Umweltrelevante Auswirkungen

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Art der Umsetzung

Gesonderte weitere Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden sind somit nicht erforderlich.    Eine weitere Aufwertung von Bodenfunktionen erfolgt durch die Beseitigung einer als Bodenbelastung im Sinne des BBodSchG eingestuften Fläche der ehemaligen Tankstelle A (Geb. 65) im Zusammenhang mit den Abriss- und Entsiegelungsmaßnahmen.[79]

Umweltrelevante Auswirkungen

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Art der Umsetzung

Schutzgut Wasser

Verringerung der Grundwasserneubildung durch neue Bodenversiegelung     Vorhandene Oberflächengewässer werden durch die Planung nicht zusätzlich beeinträchtigt und im Bestand geschützt.

Die zusätzlich mögliche Versiegelung von ca. 1.190 m² wird durch die Aufwertung von Bodenfunktionen (Beseitigung anthropogener Aufschüttungen, Rückbau geschotterter Flächen) auf ca. 3.000 m² ausgeglichen. Es entstehen neue Versickerungsmöglichkeiten.    Normal verschmutztes und stark verschmutztes Niederschlagswasser wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen behandelt. Nicht verschmutztes Niederschlagswasser des SO 1 wird in das Holmer Noor und den Mühlenbach eingeleitet.    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Schulneubau (B-Plan Nr.83 (A)) ist die Problematik eines großflächigen Kupferdaches erörtert worden. Es wurde ein Kupferschneider auf dem Grundstück installiert. Eine Gefährdung des Grundwassers wird dadurch ausgeschlossen.[80]    Die ausgebauten, naturfernen Abschnitte des Mühlenbachs innerhalb des Geltungsbereichs werden renaturiert.

Zeichnerische und Textliche Festsetzungen

Umweltrelevante Auswirkungen

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Art der Umsetzung

Schutzgut Klima und Luft

Verlust von Flächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion im Bereich der Bau- und Erschließungsflächen Im Zuge der Umsetzung der Planung ist nicht mit einer Verschlechterung der Situation zu rechnen.

Als Minimierungsmaßnahmen werden die Baufelder weitgehend auf die tatsächlich notwendigen Flächen reduziert Durchgrünung und Bepflanzung der nicht überbaubaren Grundstückflächen. Äußere Eingrünung des Geltungsbereichs mit standortgerechten Gehölzpflanzungen    Begrünung entlang der Verkehrsflächen (Straßenbaumpflanzungen)

Zeichnerische und Textliche Festsetzungen

Umweltrelevante Auswirkungen

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Art der Umsetzung

Schutzgut Landschaftsbild

Vorbelastung des Landschaftsbildes durch bestehende heterogene, unmaßstäbliche Bebauung und Topographie      Verlust von Vegetationsstrukturen im Bereich der künftigen Bau- und Erschließungsflächen führt zu Verlust von landschaftsbildrelevanten Bestandteilen.

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden durch die Gestaltungs- und Pflanzmaßnahmen nicht nur kompensiert, vielmehr wird das Landschaftsbild aufgrund der städtebaulichen und grünordnerischen Maßnahmen positiv aufgewertet.   

Erhalt und die Neupflanzung einer äußeren Eingrünung des Geltungsbereichs im Rahmen der Maßnahmen      Pflanzverpflichtungen für Straßen- und Stellplatzbegrünung     Verpflichtung zu gärtnerischer Anlage der nicht überbaubaren Grundstücksflächen Begrenzung Bauhöhe in den allgemeinen Wohngebieten von 12,5 m bis 13,5 m als max. zulässige Oberkante; punktuelle Überschreitungen mit bis zu sieben Vollgeschossen sind möglich und können im Sinne städtebaulicher Dominanten als verträglich eingeschätzt werden

Zeichnerische und Textliche Festsetzungen

Umweltrelevante Auswirkungen

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Art der Umsetzung

Schutzgut Kultur

nicht betroffen

Umweltrelevante Auswirkungen

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Art der Umsetzung

Schutzgut sonstige Sachgüter

Im Plangebiet werden ehemals militärisch genutzte Bestandsgebäude überplant. Diese sind in bestehendem Umfang nicht zivil nachnutzbar.      Es besteht langfristig ein Verlust von Sachgütern, der u.U. nicht durch den Grundstückswert kompensiert werden kann. Überplanung des bestehenden Bootsschuppens innerhalb der öffentlichen Grünfläche (ö.GF3). Planungsrechtlich wird das genutzte Gebäude nicht gesichert, im Sinne des Bestandsschutzes ist eine Weiternutzung jedoch gegeben.

Die Gebäude sind in bestehendem Umfang nicht zivil nachnutzbar. Ausgehend von dem bestehenden Missstand und der Umsetzung der beabsichtigten Planung kann der Eingriff nicht wesentlich gemindert werden.     Die ehemaligen Gebäude Nr. 33 und 45 werden erhalten und in das städtebauliche Konzept integriert. keine

Zeichnerische und Textliche Festsetzungen Maßnahmen sind für diesen Fall nicht gegeben. Bei Umsetzung sind ggf. Schadensersatzmaßnahmen erforderlich

13.5. Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativenprüfung)

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um die Umnutzung und Sanierung einer frei gewordenen, ehemals militärisch genutzten Fläche. Damit ist die Lage des zur Umnutzung anstehenden Areals bereits bestimmt und es sind keine erheblichen negativen Einflüsse zu erwarten. Bisher unbebaute Flächen im Außenbereich werden nicht in Anspruch genommen. Die geplante städtebauliche Entwicklung ist für ihre Verwirklichung auf das Vorhandensein von Erschließung und zusammenhängende, möglichst ebenerdige Flächen in Zentrumsnähe (Altstadt) angewiesen, welche die geplanten Nutzungen entsprechend ihrer baulichen Anforderungen aufnehmen können. Eine Alternative zu diesem Standort besteht in der Stadt Schleswig nicht.

Im Rahmen des Planungsprozesses sind problematische Planungsvarianten verworfen oder entsprechend seiner Umsetzungsfähigkeit angepasst worden. Dies betrifft insbesondre die generelle Entwicklung eines Sportbootshafens sowie die Art der Nutzung von Bauflächen einschließlich der städtebaulich räumlichen Anordnung im Plangebiet.

Alternativ zum jetzigen Erschließungskonzept sind verschiedene Varianten geprüft worden. Vor dem Hintergrund des Ergebnisses des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für das südliche Plangebiet und das Gutachterverfahren für das nördliche Plangebiet sowie aus Sicht der beteiligten Planungsbüros und städtischen Planungsebenen wurde die vorliegende Lösung favorisiert.