Planungsdokumente:

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.5. Flächennutzungsplan (FNP)[13]

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan wurde das gesamte Kasernenareal als Sonderbaufläche ("SO“ gem. §11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung "Bund - Kaserne "Auf der Freiheit“ festgesetzt. Weiterhin stellt der FNP folgendes dar:

• Das Gebiet ist als eine für bauliche Nutzungen vorgesehene Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen für den Hochwasserschutz erforderlich sind (gem. § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

• Die Kennzeichnung einer Altlast (ehem. Klärteiche Lederfabrik) an der nordwestlichen Grenze des Plangebietes (gem. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB) umfasst den ehem. städtischen Bauhof sowie südlich und östlich angrenzende Flächen.[14]

• Im Rahmen des durch die Telekom geplanten Aufbaus eines flächendeckenden Richtfunknetzes quert eine Richtfunkstrecke diagonal den Geltungsbereich.

• Nachrichtlich übernommen wurde das Bauverbot von Anlagen bis zu 50 m landwärts vom Fußpunkt der Innenböschung eines Landesschutzdeiches und im Deichvorland (§ 80 Abs. 1)[15]

• Nachrichtlich übernommen wurde das Holmer Noor als gesetzlich geschützter Biotop (gem. § 15a LNatSchG).

Am 02.02.2004 wurde vor dem Hintergrund der Beendigung der militärischen Nutzung der Kaserne der Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleswig "Gebiet der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit““ in der Ratsversammlung gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 83 (B) - Südteil – ist Teil der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Anpassung des FNP ist im Parallelverfahren durch die Stadt Schleswig beauftragt. Der Entwurf zum Bebauungsplan ist mit dem Planverfahren zum FNP abgestimmt, so dass sich die Festsetzungen aus der vorbereitenden Bauleitplanung zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung zum Bebauungsplan ableiten lassen.

4.6. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung

Die Anfrage nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung wurde von der Stadt Schleswig am 23.03.2004 beim Innenministerium gestellt.

Seitens des Innenministeriums wurde mit dem Schreiben vom 13.05.2004 vor dem Hintergrund der dargelegten Grundsätze im Regionalplan für den Planungsraum V aus landes- und regionalplanerischer Sicht noch keine abschließende Stellungnahme abgegeben.

Die abschließende Beurteilung zur 6. Änderung des FNP wurde seitens des Innenministeriums zurückgestellt, bis eine gesamträumliche Betrachtung der Schlei zum vertretbaren Umfang zusätzlicher Sportbootkapazitäten vorliegt bzw. bis absehbar ist, inwieweit die im RPl V dargelegten Grundsätze der Raumordnung zu relativieren sind. Die Beurteilung des vorgesehenen Bebauungsplanes Nr. 83 wurde zurückgestellt, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Planunterlagen vorlagen.

Der vorliegende Bebauungsplan enthält nunmehr konkrete Aussagen zu den städtebaulichen Planungsabsichten der Stadt Schleswig, welche aufgrund des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs sowie eines Gutachterverfahrens für das Plangebiet entwickelt wurden[16]. Darüber hinaus liegen die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 6 LUVPG zum Sportboothafen[17], eine FFH-Vorprüfung (Erheblichkeitsprüfung)[18] sowie ein Artenrechtlicher

Fachbeitrag[19] und eine Gefährdungsabschätzung[20] als Beurteilungsgrundlagen vor.

5. Verfahrensablauf