4.5. Flächennutzungsplan (FNP)[13]
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan wurde das gesamte Kasernenareal als Sonderbaufläche ("SO gem. §11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung "Bund - Kaserne "Auf der Freiheit festgesetzt. Weiterhin stellt der FNP folgendes dar:
Das Gebiet ist als eine für bauliche Nutzungen vorgesehene Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen für den Hochwasserschutz erforderlich sind (gem. § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Die Kennzeichnung einer Altlast (ehem. Klärteiche Lederfabrik) an der nordwestlichen Grenze des Plangebietes (gem. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB) umfasst den ehem. städtischen Bauhof sowie südlich und östlich angrenzende Flächen.[14]
Im Rahmen des durch die Telekom geplanten Aufbaus eines flächendeckenden Richtfunknetzes quert eine Richtfunkstrecke diagonal den Geltungsbereich.
Nachrichtlich übernommen wurde das Bauverbot von Anlagen bis zu 50 m landwärts vom Fußpunkt der Innenböschung eines Landesschutzdeiches und im Deichvorland (§ 80 Abs. 1)[15]
Nachrichtlich übernommen wurde das Holmer Noor als gesetzlich geschützter Biotop (gem. § 15a LNatSchG).
Am 02.02.2004 wurde vor dem Hintergrund der Beendigung der militärischen Nutzung der Kaserne der Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleswig "Gebiet der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit in der Ratsversammlung gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 83 (B) - Südteil ist Teil der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Anpassung des FNP ist im Parallelverfahren durch die Stadt Schleswig beauftragt. Der Entwurf zum Bebauungsplan ist mit dem Planverfahren zum FNP abgestimmt, so dass sich die Festsetzungen aus der vorbereitenden Bauleitplanung zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung zum Bebauungsplan ableiten lassen.