Der Flächennutzungsplan der
Stadt Schleswig wurde am 22.06.1998 beschlossen und am 13.07.1998 rechtsgültig.
Für das Plangebiet weist der FNP eine Sonderbaufläche ("SO gem. §11 BauNVO)
mit der Zweckbestimmung "Bund - Kaserne "Auf der Freiheit aus.
Die Anpassung des
Flächennutzungsplanes wurde am 02.02.2004 durch den Aufstellungsbeschluss für
die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Kaserne
"Auf der Freiheit in der Ratsversammlung eingeleitet und erfolgt gem. § 8
Abs.3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren.
Der Entwurf zum Bebauungsplan
ist mit dem Planverfahren zum FNP abgestimmt, so dass sich die Festsetzungen
aus der vorbereitenden Bauleitplanung zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung
zum Bebauungsplan ableiten lassen.