Planungsdokumente:

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.4. Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)

Teilweise wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 BauGB) und die benachbarten Gemeinden (gem. § 2 Abs. 2 BauGB), deren Aufgabenbereiche maßgeblich von der Planung berührt werden, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bereits frühzeitig (23.03.2004) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Dies diente sowohl der Vorbereitung zum Scoping-Termin (15.12.2004) als auch einer frühzeitigen Abschätzung von Planungs- und Abstimmungsschwerpunkten.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nach einer ersten Abwägung in das Verfahren integriert. Eine Dokumentation erfolgt im Rahmen der Abwägung.

5.5. nderung des Geltungsbereiches

Die Ratsversammlung der Stadt Schleswig hat am 26.6.2006 die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 83 gebilligt.

Die Änderung bezieht sich entsprechend der Planzeichnung auf die östliche Grenze des Geltungsbereiches, welche sich durch den Grundstücksverkauf an einen dänischen Investor und die damit zusammenhängende Planung für einen Schulstandort ergibt. Die östliche Grenze wurde um ca. 40 m nach Osten versetzt. Der Verlauf der Geltungsbereichsgrenze im Bereich der (ehemaligen) nördlichen Sportboothafenbegrenzung wurde dem Verlauf der bestehenden Abgrenzung angepasst.

5.6.      Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs.2 BauGB)