5.4. Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)
Teilweise wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 BauGB) und die benachbarten Gemeinden (gem. § 2 Abs. 2 BauGB), deren Aufgabenbereiche maßgeblich von der Planung berührt werden, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bereits frühzeitig (23.03.2004) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Dies diente sowohl der Vorbereitung zum Scoping-Termin (15.12.2004) als auch einer frühzeitigen Abschätzung von Planungs- und Abstimmungsschwerpunkten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nach einer ersten Abwägung in das Verfahren integriert. Eine Dokumentation erfolgt im Rahmen der Abwägung.