Planungsdokumente: neues Testverfahren
Begründung
3.3.1. Verkehrserschließung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Thomas-Fincke-Straße.
Innerhalb des Plangebietes wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt, über welches Anlieger und Stellplatznutzer rückwärtige Flächen erreichen können. Zudem erfolgt die Erschließung des Integrationshauses über das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht.
Im Osten des Plangebietes wird ein Fuß- und Radweg festgesetzt, um sicherstellen zu können, dass eine Wegeverbindung zwischen dem nördlichen Fahrrad- und Fußweg und dem Campusgelände besteht.
3.3.2. Öffentlicher Personennahverkehr
Die Bushaltestellen „Campus Hochschule“ sowie „Campusbad“ liegen in unmittelbarer Nähe. Es ist somit eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gegeben.