Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.5.2 Fußwege / Radwege

Die Herstellung und Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen wird nicht im Detail festgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass für die Planstraße A ein beidseitiger Fußweg, sowie entlang der südlichen Fahrbahnbegrenzung ein einseitiger Radweg erstellt wird. Die Fuß- und Radwege südlich des Baufeldes "WA1“ sowie zwischen "MI3“ und “MI4“ werden als Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung (§ 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB) auf Dauer geschützt (siehe auch Punkt 8.3.5).

8.5.3 Ruhender Verkehr

Die Herstellung und Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen wird nicht im Detail festgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass im öffentlichen Straßenraum Stellplätze untergebracht

werden. Darüber hinaus wird auf dem Grundstück "WA7“ eine private Stellplatzanlage (Tiefgarage) ausgewiesen.

8.5.4 ffentlicher Personennahverkehr

Die Herstellung und Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen wird nicht im Detail festgesetzt.

Im Bereich des B-Planes Nr. 83 (A) - Nordteil - weitet sich der öffentliche Straßenraum der Planstraße C im Bereich "MI1“ auf. Hier besteht die Möglichkeit, eine ca. 50 m lange Haltestellenbucht für den dortigen Schulbetrieb zu erstellen. Die Wendeschleife ist für Gelenkbusse ausgelegt. Über den Anschluss der Planstraße A ist die Erschließung für den Öffentlichen Personennahverkehr gesichert. Ob oder wie oft das Gebiet durch Busse angefahren wird, kann durch das Bebauungsplanverfahren nicht gesichert werden. Dies obliegt den lokalen Anbietern und der Abstimmung mit der Stadt Schleswig.