Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.7. Immissionsschutz

Schalltechnische Untersuchung[41]

Die Schalltechnische Untersuchung wurde auf Grundlage des ursprünglichen Zustandes und auf das planerische Gesamtkonzept des Bebauungsplanes Nr. 83 ausgelegt und bleibt in den wesentlichen Teilen unverändert.

Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 83 ist mit dem Sportplatz im Norden (B-Plan Nr. 83 (A) - Nordteil -) eine Nutzung geplant, die in der Nachbarschaft relevante Geräuscheinwirkungen verursachen könnte. Die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen des geplanten Sportplatzes an den nächstgelegenen störempfindlichen Nutzungen, dem Wohngebiet im Nordwesten des B-Plans Nr. 83 (A), dem Schulneubau östlich des Sportplatzes (B-Plan Nr. 83 (A)) und den geplanten Wohngebieten südlich der Planstraße A, sind gemäß DIN 18005 und Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) zu prognostizieren und zu beurteilen.

Die an den geplanten nächstgelegenen störempfindlichen Nutzungen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 83 zu erwartenden Geräuscheinwirkungen des Bauhofs und der weiteren Gemeinbedarfsflächen (u.a. Jugendaufbauwerk, Kreishandwerkerschaft) sind gemäß DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau“ und TA Lärm zu prognostizieren und zu beurteilen.

Die Ermittlung und die Beurteilung der Auswirkungen der Planung erfolgt für Gewerbe- und Sportanlagengeräusche getrennt.

Das Plangebiet liegt innerhalb des Bauschutzbereiches für den Flugplatz Jagel sowie im Wirkungsbereich militärischer Flugsicherungsanlagen. Beschwerden und Ersatzansprüche, die sich auf die vom Flugplatz/Flugbetrieb ausgehenden Emissionen wie z. B. Fluglärm beziehen, werden von Seiten der Wehrbereichsverwaltung Nord nicht anerkannt.

8.7.1 Gewerbelärm

Gemeinbedarfsflächen und Gewerbegebiete

Wesentlicher Gewerbelärm ist in Bezug auf den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 83 (B) nicht zu erwarten.

Der Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Schleswig setzt für die Flächen nördlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 83 (A) Flächen für den Gemeinbedarf fest. Auf diesen Flächen befinden sich der Städtische Bauhof, das Wirtschaftszentrum Handwerk, das Jugendaufbauwerk Schleswig und das Stadtwerkelager. Eine rund 1,5 ha große Teilfläche der festgesetzten Gemeinbedarfsflächen zwischen dem Jugendaufbauwerk und dem Stadtwerkelager ist nicht bebaut und wird derzeit als Grünland genutzt. Südlich des Stadtwerkelagers setzt der Bebauungsplan Nr. 25 einen 3 m hohen bepflanzten Lärmschutzwall fest. Nördlich der Gemeinbedarfsflächen befinden sich Gewerbegebiete und Mischgebiete.

Die potenziellen Geräuscheinwirkungen der im Bebauungsplan Nr. 25 festgesetzten Gemeinbedarfsflächen und Gewerbegebiete an den nächstgelegenen störempfindlichen Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 83 (A) werden auf der Grundlage des Anhaltswerts für den flächenbezogenen Schallleistungspegel von Gewerbegebieten von LWA“ = 60 dB(A) pro Quadratmeter am Tag prognostiziert. Nachtbetrieb findet in den angrenzenden Betriebsflächen nicht statt.

8.7.2 Sportanlagen- und Freizeitlärm

Gastronomie

Nach den Ergebnissen des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes sind im Baufenster "MI5“ im ehemaligen Casinogebäude (Denkmalschutz) ein Restaurationsbetrieb mit Freisitz im Südosten sowie ein Parkplatz mit Anbindung an die Planstraße G vorgesehen.

Emissionsansätze

Parkplätze

Die Geräuschemissionen des Parkplatzes werden nach der Parkplatzlärmstudie prognostiziert.

Tabelle 1: Parkplätze, Ausgangsdaten, Emissionsberechnung

 

Stellplätze

Bew./h

KPA

KI

KD

LWA [dB(A)]

 

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Parkplatz (Gastronomie)

16

1,2

1,1

3

4

1,35

84,2

83,8

Bew./h = Bewegungen pro Stellplatz und Stunde; KPA = Zuschlag für Parkplatzart; KI = Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren; KD = Zuschlag für den Durchfahranteil. LWA = Schallleistungspegel

Freisitz Gastronomie

Gemäß VDI 3770 können die Geräuschemissionen des Freisitzes des geplanten Gastronomiebetriebs wie folgt prognostiziert werden:

Tabelle 2: Freisitz Gastronomie, Ausgangsdaten, Emissionsberechnung

Sitzplätze

50

Gleichzeitig sprechende Personen (50%)

25

LWA [dB(A)]

84,0

LWAR (inkl. Zuschlag für Taktmaximalpegelverfahren) [dB(A)]

87,2

Der prognostizierte Schallleistungspegel von 87,2 dB(A) des Freisitzes wird sowohl am Tag als auch in der ungünstigsten Nachtstunde zwischen 22.00 und 6.00 Uhr angesetzt.

Schulsportplatz

Im Sondergebiet SO1 Schule/Sport (B-Plan Nr. 83 (A) - Nordteil -) erfolgte die Errichtung eines Dänischen Gymnasiums und zugeordneter Schulsportanlagen - u.a. ein Großspielfeld von 105x70m -. Informationen darüber, ob und in welchem Umfang die Schulsportanlagen auch für nicht privilegierte außerschulische Sportveranstaltungen genutzt werden sollen, liegen derzeit nicht vor.

Zur Abschätzung der schalltechnischen Auswirkungen einer außerschulischen Sportplatznutzung "auf der sicheren Seite“ werden die Geräuscheinwirkungen eines Fußballspiels mit 500 Zuschauern in der Ruhezeit am Sonntagmittag (13.00 bis 15.00 Uhr) prognostiziert.

Emissionsansätze

Gemäß VDI 3770 sind bei einem Fußballspiel mit 500 Zuschauern folgende

Emissionspegel anzusetzen:

Tabelle 3: Fußballspiel, Ausgangsdaten, Emissionspegel

Zuschauerzahl

500

Schallleistungspegel Zuschauer LWA Z [dB(A)]

107,0

Schallleistungspegel Spieler LWA Sp [dB(A)]

94,0

Schallleistungspegel Schiedsrichter LWA Sch [dB(A)]

106,6