8.7. Immissionsschutz
Schalltechnische Untersuchung[41]
Die Schalltechnische Untersuchung wurde auf Grundlage des ursprünglichen Zustandes und auf das planerische Gesamtkonzept des Bebauungsplanes Nr. 83 ausgelegt und bleibt in den wesentlichen Teilen unverändert.
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 83 ist mit dem Sportplatz im Norden (B-Plan Nr. 83 (A) - Nordteil -) eine Nutzung geplant, die in der Nachbarschaft relevante Geräuscheinwirkungen verursachen könnte. Die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen des geplanten Sportplatzes an den nächstgelegenen störempfindlichen Nutzungen, dem Wohngebiet im Nordwesten des B-Plans Nr. 83 (A), dem Schulneubau östlich des Sportplatzes (B-Plan Nr. 83 (A)) und den geplanten Wohngebieten südlich der Planstraße A, sind gemäß DIN 18005 und Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) zu prognostizieren und zu beurteilen.
Die an den geplanten nächstgelegenen störempfindlichen Nutzungen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 83 zu erwartenden Geräuscheinwirkungen des Bauhofs und der weiteren Gemeinbedarfsflächen (u.a. Jugendaufbauwerk, Kreishandwerkerschaft) sind gemäß DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau und TA Lärm zu prognostizieren und zu beurteilen.
Die Ermittlung und die Beurteilung der Auswirkungen der Planung erfolgt für Gewerbe- und Sportanlagengeräusche getrennt.
Das Plangebiet liegt innerhalb des Bauschutzbereiches für den Flugplatz Jagel sowie im Wirkungsbereich militärischer Flugsicherungsanlagen. Beschwerden und Ersatzansprüche, die sich auf die vom Flugplatz/Flugbetrieb ausgehenden Emissionen wie z. B. Fluglärm beziehen, werden von Seiten der Wehrbereichsverwaltung Nord nicht anerkannt.